Bilder: Hochzeitsfotograf Slawa Smagin foto+video aus Köln, www.slawa-smagin.de
Regeln für Hochzeitsfeiern in NRW während Corona, Covid
Viele Brautpaare sind sich nicht sicher, ob sie zur Zeit überhaupt heiraten dürfen, da sich die Corona Schutzverordnung, Covid Regeln teilweise wöchentlich ändern und die Änderungen vom Bundesland NRW kaum kommuniziert werden. Ist also heiraten und das Feiern von Hochzeiten erlaubt? Ja, ist es(Quelle: https://www.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/wdr-story-38183.html). Zur Zeit dürfen Hochzeiten unter 2G+(2G-plus) stattfinden. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem Test(Schnelltest bis 24 Std. alt, PCR-Test bis 48 Std. alt). Für Geboosterte und ihnen Gleichgestellte entfällt die Testpflicht.
Personenanzahl bei Hochzeitsfeiern, wie viele Gäste, Personen, Leute?
Laut WDR:”Veranstaltungen, bei denen “Tanzen nicht als Schwerpunkt” angedacht ist, dürfen aber unter der 2G-plus-Regel mit bis zu 750 Besuchern stattfinden.”(Quelle:https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-lockerungen-diskussion-100.html)
Standesamt in NRW während Corona, Covid, FFP2-Maskenpflicht bei standesamtlichen Trauungen
Wie sieht es mit standesamtlichen Trauungen in NRW, in den Standesämtern während Corona, Covid aus? Diese sind weiterhin erlaubt. Neuerdings gilt in vielen Standesämtern in NRW FFP2-Maskenpflicht(Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/xanten/xanten-rathaus-besucher-muessen-ab-sofort-ffp2-maske-tragen_aid-64519747). Ein normaler medizinischer Mundschutz reicht nun nicht mehr aus. In den Standesämtern gilt weiterhin die 3G-Regel. Das heißt, dass Geimpfte, Genesene(und Gleichgestellte), sowie Getestete(Schnelltest bis 24 Std. alt, PCR-Test bis 48 Std. alt) Zutritt haben.